
Mit dieser Initiative will der BFS der hohen Bedeutung der technischen Informationen stärker Rechnung tragen.
Während ein Merkblatt eher als unverbindliche Empfehlung oder Hinweis verstanden wird, signalisiert der Begriff „Fachregel“ eine anerkannte technische Regel, die den Stand der Technik und damit geltende Standards widerspiegelt. Damit bietet sie klare Orientierung für die Praxis und erhöht die rechtliche Sicherheit bei Planung, Ausführung und Prüfung. Insbesondere in rechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise bei Mängelstreitigkeiten, kann dies entscheidend sein.
Wer nach den Fachregeln des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz (BFS) arbeitet, handelt sach- und fachgerecht – ein entscheidender Vorteil im Streitfall.
Im Zuge der Umfirmierung erhalten die technischen Schriften ebenfalls schrittweise ein neues Layout.
Drei überarbeitete Fachregeln des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz sind bereits im Mai 2025 erschienen:
Fachregel Nr. 2 – Kalksandstein-Sichtmauerwerk – Hydrophobierungen, Imprägnierungen und Beschichtungen (Mai 2025)
Ersetzt BFS-Merkblatt Nr. 2 – Imprägnierungen und Beschichtungen auf Kalksandstein-Sichtmauerwerk (August 2003)
Fachregel Nr. 19 – Risse in Außenputzen, Beschichtungen und Armierung (Mai 2025)
Ersetzt BFS-Merkblatt Nr. 19 – Risse in Außenputzen, Beschichtungen und Armierung (Januar 1997)
Fachregel Nr. 24 – Überarbeitung von industriell beschichteten Bauteilen (Mai 2025)
Ersetzt BFS-Merkblatt Nr. 24 – Beschichtungen auf pulverlackierten Bauteilen (Oktober 2000)
Weitere Informationen auf der Verbandswebsite:
Quelle: BFS