Die Ausbildungskurse in der Überbetrieblichen Lehrunterweisung (ÜLU) im Handwerk und Meisterkurse können laut eines Landeserlasses, der bis zum 31. Januar 2021 gilt, stattfinden. Das trifft für solche Kurse zu, die in Zwischen-, Gesellen-, Abschluss- oder Meisterprüfungen bis zum 31. August 2021 münden. Die ÜLU-Kurse für Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr dürfen derzeit nicht abgehalten werden.
„Durch diese Entscheidung des Landes kann die Ausbildung kontinuierlich stattfinden, so dass Auszubildende bis zu den Prüfungen die erforderlichen Kurse absolvieren können“, sagt Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle. „Abstriche an der Ausbildung können wir nicht zulassen, daher begrüßen wir diese Entscheidung.“