Der Bund verlängert die ursprünglich Ende September auslaufende Corona-Überbrückungshilfe für Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis zum Jahresende. Zusätzlich haben Bund und Länder für die Monate September bis Dezember zahlreiche Verbesserungen abgestimmt: Unter anderem wird der Zugang zur Unterstützung flexibilisiert, die Deckelung der Unterstützung für KMU gestrichen sowie der maximale Fördersatz auf 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten erhöht. Anträge für die weiterhin branchenoffene „Überbrückungshilfe II“ können voraussichtlich ab Mitte Oktober wie bisher digital über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Investitionsbank gestellt werden. Gleich bleibt auch der Höchstbetrag für Unternehmen: 50.000 Euro pro Monat.
Die Änderungen im Detail:
- Unternehmen konnten bisher nur dann Überbrückungshilfe beantragen, wenn ihre Umsätze im April und Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 60 Prozent gesunken waren. Künftig reicht ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von 30 Prozent von April bis August oder ein Umsatzrückgang in zwei zusammenhängenden Monaten innerhalb dieses Zeitraums von mindestens 50 Prozent.
- Bislang können Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten maximal 3.000 Euro pro Monat und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten maximal 5.000 Euro pro Monat erhalten. Diese Höchstgrenzen werden gestrichen.
- Die maximale Förderhöhe wird von 80 auf 90 Prozent der förderfähigen betrieblichen Fixkosten und die Personalkostenpauschale von 10 Prozent auf 20 Prozent erhöht.
- Die Zuschusshöhen steigen. Erstattet werden:
- 90 Prozent der monatlichen Fixkosten (bisher 80%) bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent,
- 60 Prozent der monatlichen Fixkosten (bisher 50%) bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent,
- 40 Prozent der monatlichen Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von mehr als 30 Prozent (bisher 40%).
In Sachsen-Anhalt sind bislang rund 800 Anträge auf Überbrückungshilfe bei der Investitionsbank eingegangen. Davon wurden 417 bewilligt und rund sieben Millionen Euro ausgezahlt. Abgelehnt oder zurückgezogen wurden 56 Anträge im Volumen von rund 860.000 Euro (Stand: 14. September 2020)
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann begrüßt die Neujustierung: „Das ist ein gutes Signal an diejenigen Unternehmen, die derzeit noch unter Corona-Folgen leiden. Ich freue mich, dass der Bund den Ländern entgegengekommen ist. Auch wir haben uns dafür eingesetzt, die Überbrückungshilfe zu verlängern und die bislang zu hohen Hürden zu senken. Zwar hat auch unsere Wirtschaft wieder Fahrt aufgenommen. Trotzdem gibt es immer noch Unternehmen in mehreren Branchen, die stark von den coronabedingten Einschränkungen betroffen sind. Es ist gut, dass der Bund die Hilfen jetzt dem Bedarf anpasst. Ein Wermutstropfen ist der nach wie vor nicht förderfähige Unternehmerlohn!“ So bleibt es hinsichtlich der Lebenshaltungskosten von Soloselbstständigen und Unternehmern weiterhin beim Verweis auf den erleichterten Zugang zur Grundsicherung.
Weitere Informationen
Wesentliche Informationen zur Handhabung der zweiten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ sind auf der ZDH-Homepage unter nachfolgendem Link hinterlegt:
Corona-FAQs für Handwerksbetriebe (ZDH)
Das Bundeswirtschaftsministerium ergänzt seine FAQ-Liste zu den Überbrückungshilfen regelmäßig.
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Quelle: Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt/ZDH