Das Bundesministerin kündigte sowohl bestimmte Programmvarianten eingestellt als auch Produktanpassungen vorgenommen und die Einführung neuer Förderelemente angekündigt.
Wesentliche Änderungen in aller Kürze
Änderung der Einzelmaßnahmen
- Die Kreditförderung der BEG EM wurde zum 28.07.2022 gestrichen.
- Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Renewable-Ready-, Gashybrid-Heizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen.
- Kombigeräte – bestehend aus Gasbrennwertheizung und Wärmepumpe – sind nicht förderfähig.
- Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird auf maximal 5 Millionen Euro reduziert.
Die Fördersätze für Einzelmaßnahmen wurden seit dem 15. August 2022 wie folgt angepasst:
Der Öl-Austausch-Bonus wird auf den Austausch von Gas-, Kohle-, und Nachtspeicherheizungen ausgeweitet.
- Der Bonus wird auf funktionierende Heizungen beschränkt
- Gasheizungen müssen ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen)
- Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden
Es wird ein Bonus von 5 %-Punkten für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich erschlossen wird.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)-Bonus wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt.
Änderung der Wohn- und Nichtwohngebäudeförderung
- Die Zuschussförderung wird nur noch für Kommunen gewährt. Bei der Kreditförderung werden die Tilgungszuschüsse abgesenkt und im Gegenzug eine deutliche Zinsvergünstigung gewährt, die in etwa einem Zuschuss von 15 % entspricht.
- Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben.
- Die Fördersätze werden angepasst.
- Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird auf maximal 10 Mio. Euro reduziert.
- Ab dem 22.09.2022 wird ein Bonus für die Worst Performing Buildings von 5 %-Punkten gewährt, wenn diese auf das Niveau EH 40, EH 55 saniert werden (kombinierbar mit EE- und NH-Bonus). Die Anforderungen an den Bonus werden so definiert, dass etwa 25 – 30 % der Gebäude umfasst werden.
- Die Förderung des EH/EG 100 wird eingestellt.
Seit dem 28. Juli 2022 gelten bei der KfW folgende Fördersätze
Die Zinsverbilligung für neu gewährte Förderkredite kann u.a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau schwanken.
Es wird eine Zinsverbilligung für die erste Zinsbindungsdauer gewährt. Der Tilgungszu-schuss zusammen mit der max. Zinsverbilligung entspricht maximal einer Subvention in Höhe der Zuschussförderung für kommunale Antragsteller.
Die Fördersätze für die Zuschussförderung für kommunale Antragsteller für die Sanie-rung werden folgendermaßen angepasst:
- EH/EG Denkmal: 20 %
- EH 85: 20 %
- EH/EG 70: 25 %
- EH/EG 55: 30 %
- EG/EG 40: 35 %
Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie in der beigefügten Förderrichtlinie, sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks