Hinweis für Betriebe Corona-Wirtschaftshilfen: Einreichungsfrist für Schlussabrechnungen am 30. September 2024

Anfang dieses Jahres haben sich Bund und Länder auf der Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung bis zum 30. September 2024 verständigt. Diese Frist läuft nun bald ab.

Geldscheine in Hand
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Viele Betriebe beantragten auf Basis prognostizierter Umsatzrückgänge und steigender Fixkosten während der Corona-Pandemie die sogenannten Corona-Wirtschaftshilfen. Für diese steht nun am 30. September 2024 die letztmalige Frist zum Einreichen der Schlussabrechnung an.

Hierzu informierte eine entsprechende Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), deren Inhalt und weitere Erläuterungen Sie der ZDH-Webseite „Corona-Hilfen: Schlussabrechnung steht an“ entnehmen können.

Die Schlussabrechnung dient dazu, die beantragten Fördergelder mit den tatsächlich zustehenden Beträgen abzugleichen. Sollte die Schlussabrechnung nicht fristgerecht eingereicht werden, müssen alle erhaltenen Zuschüsse zurückgezahlt werden.

Quelle: ZDH