Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben bekanntgegeben, dass die Instrumente der Coronahilfen grundsätzlich über Ende September hinaus bis zum Jahresende fortgeführt werden.
Damit wird einer Forderung auch des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) entsprochen.
- Die Verlängerung betrifft zum einen die Überbrückungshilfe III Plus, bei der es bei der Antragsschwelle eines coronabedingten Umsatzeinbruchs von mindestens 30 Prozent wie auch bei der Beantragung durch prüfende Dritte bleibt. Einzig nicht verlängert wird innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus die Restart-Prämie, mit der der Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtert wurde. Demgegenüber wird der Eigenkapitalzuschuss verlängert.
- Zum anderen wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige bis Jahresende nutzbar sein.
Weiterhin erleichterte Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld
Angesichts der andauernden Belastungen für einige Branchen durch die Corona-Krise verlängert die Bundesregierung die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2021. Mit der Neuregelung werden der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld (Absenkung der Mindesterfordernisse, Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitssalden und Zugang der Zeitarbeit zum Kurzarbeitergeld) und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Bisher waren diese Regelungen bis zum 30. September 2021 befristet.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
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