Die von der Landesregierung Sachsen-Anhalts beschlossene 6. Verordnung zur 14. SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung tritt am 7. Oktober in Kraft. Mit ihr werden die bestehenden Regeln bis zum 12. November 2021 fortgeschrieben. Verändert wurden lediglich die Bezeichnungen der neu zugeschnittenen Ministerien.
Quelle: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt