Coronakrise: Rundfunkbeitrag für betroffene Betriebe aussetzen

Fahrer sitzt im Auto und hört Radio
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Rundfunkbeiträge bemessen sich für Unternehmen nach Anzahl der Mitarbeiter und der betriebseigenen Kraftfahrzeuge. Für jene Betriebe, die von Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie betroffen sind, müssen Lösungen gefunden werden, fordert Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle.

„Wenn Unternehmen zur Vermeidung von Infektionsketten geschlossen werden oder ihr Personal ausdünnen müssen, weil Lieferanten oder Abnehmer fehlen, sollten auch Rundfunkbeiträge anpassbar sein“, sagt Dirk Neumann.

Pro beitragspflichtige Betriebsstätte richtet sich die Beitragshöhe des Rundfunkbeitrages nach der durchschnittlichen Anzahl der im vorangegangenen Kalenderjahr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Handwerkskammer Halle fordert daher als Sofortmaßnahme, den geschlossenen Unternehmen den Rundfunkbeitrag zu erlassen und für die anderen Unternehmen die Möglichkeit, die Beitragsquote sofort auf die aktuelle Belegschaftsstärke anpassen zu können. Zusätzlich sollte die Regelung zur möglichen Stundung von Mietverträgen auch analog auf Rundfunkbeiträge übertragen werden. „Die Betriebe benötigen jetzt liquide Mittel“, so Dirk Neumann.