Digitalisierung von Bescheinigungen

Die Umstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf die elektronische AU-Bescheinigung wird in zwei Stufen erfolgen. Zudem ist eine Vereinheitlichung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen geplant.

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Daniel Agrelo/Pixabay

Umstellung der AU-Bescheinigung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
(eAU)

Im Rahmen der Digitalisierung der AU-Bescheinigungen wird in einer ersten Phase ab dem 1. Oktober 2021 die digitale elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zwischen den Ärzten und den Krankenkassen obligatorisch. In einer zweiten Phase soll ab dem 1. Juli 2022 die Übertragung der eAU-Daten von den Krankenkassen an die Arbeitgeber digital erfolgen.


Für den (Übergangs-)Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 1. Juli 2022 erfolgt zur Sicherstellung des Krankengeldes und der Entgeltfortzahlung weiterhin durch die Ärzte eine regelmäßige Ausstellung der Arbeitgeberausfertigung in Papierform.

Einheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ab 1. Januar 2022

Viele Betriebe empfinden es als bürokratische Belastung, dass die gesetzlichen Krankenkassen als Einzugsstellen unterschiedliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus-stellen und dass auch die Verfahrensmodalitäten der einzelnen Krankenkassen bei der Beantragung verschieden sind.


Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat daher am 23. März 2021 eine Vereinheitlichung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen angekündigt. Damit soll sichergestellt sein, dass spätestens vom 1. Januar 2022 an innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung von gleichgerichteten Verfahrensweisen ausgegangen werden kann.

Im nächsten Schritt wird die Überführung der einheitlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung in ein elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren vorbereitet.

Quelle: ZDH