Eindämmungsverordnung den Zahlen anpassen

Friseur
Beim Friseur. Foto: amh-online.de

Das Handwerk aus dem Süden von Sachsen-Anhalt fordert ein Ende der Zehnquadratmeter-Regelung aus Paragraf 1 der 14. Verordnung für Friseur- und Kosmetiksalons. „Die positive Gesamtentwicklung bei den Schlüsselzahlen der Pandemiebekämpfung macht solche Anpassungen in der derzeit geltenden Eindämmungsverordnung möglich“, erklärt Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle. Die kommende 15. Eindämmungsverordnung sollte an die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums angepasst werden und beispielsweise die strikte Vorgabe einer Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person nicht mehr enthalten.

„Gerade Friseure und Kosmetiker haben erheblich unter den Schließungen im Frühjahr gelitten. Hier ist ein Signal erforderlich. Die Beschränkung durch die Quadratmeterregelung besteht schon seit dem letzten Jahr, ist aber bei den derzeitigen Zahlen kaum noch darzustellen“, erläutert Thomas Keindorf die Forderung. „Es ist kein Fall bekannt geworden, wo sich Kunden in einem Salon angesteckt hätten.“

Jens Schumann
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer/Pressesprecher Telefon 0345 2999-106
jschumann@hwkhalle.de