Verordnung aus Sachsen-Anhalt zum Download
Am 29. Oktober 2020 verkündete die Landesregierung von Sachsen-Anhalt, wie der erneute Lockdown umgesetzt werden soll. Alle Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege sollen offen bleiben.
In der gestrigen Videokonferenz einigte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder auf ein gemeinsames Vorgehen, um die Coronapandemie einzudämmen. In diesem Beschluss war die Schließung der nicht-medizinischen Fußpflege und der Kosmetikbetriebe aufgeführt. Diese Regelung wird Sachsen-Anhalt nicht übernehmen.
Auf der heutigen Pressekonferenz sagt Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne: „Wir haben im Kabinett beschlossen, dass wir die Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege alle offen lassen“. Und weiter: „Diese Bereiche haben alle ihren festen Kundenstamm und es sind eins zu eins dieselben Personen, die sich dort begegnen“.
Aktuelle Verordnung des Landes Sachsen-Anhalts (Stand: 30. Oktober 2020):
Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder:
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