Wir haben ausführliche Informationen zur Überbrückungshilfe III zusammengestellt.
Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen wurde die bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III angepasst und im Förderhöchstbetrag sowie der Gruppe der Antragsberechtigten erweitert.
Die Überbrückungshilfe richtet sich an Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich hierbei um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Überbrückungshilfe II lief bis zum 31. Dezember 2020. Anträge können rückwirkend noch bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden.
Wir haben alle wichtige Informationen zur Überbrückungshilfe III und Neustart hier zusammengestellt.
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