Die Jahressteuererklärung 2019 muss erst bis zum 31. August 2021 abgegeben werden.
Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis zum 31. August 2020 zu verlängern. Das haben die finanzpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen mitgeteilt. Danach soll die Verlängerung der Abgabefristen für Jahressteuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 im nächsten Steuergesetz gesetzlich verankert werden.
Hintergrund der Fristverlängerung ist die anhaltende Auslastung der steuerberatenden Berufe mit den Hilfsanträgen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die steuerberatenden Berufe nicht zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits
entscheiden müssen.
Quelle: Rundschreiben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks