Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich nun zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sog. 9-Euro-Tickets geäußert und festgelegt, dass es aus Vereinfachungsgründen für die Monate Juni, Juli und August 2022 für die Anwendung des § 3 Nummer 15 EStG nicht beanstandet wird, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen
des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen (Jahresbetrachtung).
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