Auf Basis der EU-Führerscheinrichtlinie von 2013 besteht in den nächsten Jahren die Pflicht zum Umtausch von älteren Führerscheinen. Einige Besonderheiten für das Handwerk in Hinblick auf die alte Klasse 3 sind dabei zu beachten.
NEU: Am 19. Juli 2022 endet nun die erste Umtauschfrist für Führerscheine. Vor 1998 ausgestellte Führerscheine müssen umgetauscht werden, wenn Sie vor 1959 geboren sind. Diese Verschiebung auf den 19. Juli wurde von der Innenministerkonferenz Mitte Januar beschlossen. Das bedeutet, dass das beschlossene Verwarngeld in Höhe von zehn Euro nicht gezahlt werden muss (bis zum 19. Juli).
Hinweis der Berater:
Das Umtauschverfahren kann sich mehrere Wochen hinziehen. Bitte kümmern Sie sich trotz der längeren Frist jetzt um den Umtausch.
Führerscheine der alten Klasse 3 bleiben dabei nur für Fahrzeuge bis 7,5 bzw. 12 Tonnen gültig. Wenn eine Gültigkeit bis 18,5 Tonnen notwendig ist, müssen Sie unbedingt beim Umtausch einen Antrag auf befristete Erteilung der Schlüsselnummer „CE 79“ stellen. Ähnliches gilt für Führerscheine der Klasse 2, wenn Sie diese für Fahrzeuge über 12 Tonnen nutzen wollen.
Achtung
Schieben Sie die Antragstellung nicht auf die lange Bank! Denn in vielen Führerscheinstellen gibt es kaum Termine. Zu bedenken ist auch: Die Bundesdruckerei benötigt auch noch Zeit für die Erstellung des Führerscheins.
Weitere Informationen im Merkblatt
Näheres finden sie im Merkblatt.