Es habe genügend Zeit zur Vorbereitung gegeben, teilte das Finanzministerium mit – und bat die Länder darum, keine weitere Fristverlängerung zur Umstellung auf manipulationssichere Kassensysteme mehr zu gewähren. Doch diese – auch Sachsen-Anhalt – halten weiter an ihren Regelungen fest. Vielen Betrieben kommt der Aufschub gerade recht.
Manipulationssichere Registrierkassen sind in Handwerk und Handel wenige Tage vor Ablauf einer bundesweiten Umrüstfrist noch die Ausnahme. „Der Handel und auch alle anderen bargeldintensiven Branchen stehen noch ganz am Anfang“, heißt es beim Handelsverband Deutschland (HDE). Eigentlich sollen Ladenkassen bis Ende September gegen Abrechnungsbetrug gesichert werden. Die Vorgabe ist Teil des Kassengesetzes, mit dem auch die Bonpflicht eingeführt worden war. Damit soll der seit Jahren grassierende Steuerbetrug an Ladenkassen eingedämmt werden.
Eine cloudbasierte „Technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) stehe noch nicht zur Verfügung, so der HDE. Und der Einbau hardwarebasierter Systeme verlaufe wegen der Coronapandemie schleppend. Das liege auch daran, dass die Servicetechniker zwischenzeitlich die Kassen auf die reduzierten Mehrwertsteuersätze umstellen mussten.
In einem Bundesland sei bis Juni erst jede 20. Ladenkasse umgerüstet worden, weitere Zahlen lagen nicht vor, auch im Handwerk nicht. „Rückfragen von den Betrieben lassen jedoch den Schluss zu, dass die Betriebe daran arbeiten, die Vorgaben zu erfüllen“, teilte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit.
Fristverlängerung in Sachsen-Anhalt bis 31. März 2021
Weil die Zeit knapp geworden ist, wollen alle Bundesländer bis auf Bremen die Frist unter Auflagen verlängern, längstens bis Ende März 2021. Davon will das Bundesfinanzministerium jedoch nichts wissen. Denn ursprünglich sollten die Kassen schon zum Jahresbeginn 2020 umgestellt sein. Einen weiteren Aufschub schloss das Ministerium in der vergangenen Woche aus. Das bereits 2016 beschlossene Kassengesetz sei ein wichtiger Baustein, um Steuerbetrug zu bekämpfen, hieß es zur Begründung.
In Sachsen-Anhalt gilt die Fristverlängerung bis 31. März 2021.
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Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung