Seit Jahresbeginn gilt das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. KassenG) und der Kassensicherungsverordnung. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisierte bereits zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens, dass die Schätzung des Erfüllungsaufwandes der Wirtschaft aus den neuen Anforderungen ordnungsgemäßer Kassenführung mutmaßlich deutlich zu gering ausfiel. Um die tatsächlich entstandenen einmaligen Umstellungsaufwendungen und die laufenden Aufwände der Handwerksbetriebe möglichst realitätsnah abzubilden, befragt der ZDH jetzt betroffene Betriebe. Die Erfahrungen können eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung zukünftiger Überlegungen des Gesetzgebers spielen, zum Beispiel im Hinblick auf eine Ausweitung des Manipulationsschutzes auf andere elektronische Aufzeichnungssysteme oder die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht.
Den Link zur Befragung befindet sich auf der Homepage des ZDH (zdh-umfragen.de/kassenumfrage). Es handelt sich um eine Online-Befragung. Sie dauert ungefähr 45 Minuten. Die Befragung findet im Zeitraum vom 14. Oktober 2020 bis 9. April 2021 statt. Der Datenschutz ist laut ZDH gewährleistet. Die erhobenen Daten werden ausschließlich für dieses Vorhaben anonymisiert gespeichert und aufbereitet sowie anschließend vernichtet. Eine Weitergabe der Einzeldaten an Dritte erfolgt nicht.