Neustart/Fortführung von Förderprogrammen KfW-Förderprogramme im Bau- und Umbaubereich

Seit dem 20. Februar 2024 ist die Antragstellung in verschiedenen KfW-Förderprogrammen im Bau- und Umbaubereich möglich bzw. werden diese weitergeführt. Über diese Programme und weitere Planungen des BMWSB informieren wir an dieser Stelle.

Münzen
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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) darüber informiert, dass mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2024 ab dem 20. Februar 2024 wieder Anträge bei den KfW-Förderprogrammen „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN), „Förderung des altersgerechten Umbauens“ und „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ gestellt werden können. Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) wird ebenfalls fortgeführt. Hier waren trotz der vorläufigen Haushaltsführung auch in den letzten Wochen durchgehend Anträge möglich. Mit Beschluss und Veröffentlichung des Bundeshaushaltes 2024 am 12. Februar 2024 im Bundesgesetzblatt ist die vorläufige Haushaltsführung beendet.

Der ZDH hatte Bundesministerin Klara Geywitz Ende 2023 auf die Verunsicherungen insbesondere durch den vorläufigen Stopp des KFN-Programms hingewiesen. Die Bundesministerin hatte dem ZDH zugesichert, dass das Programm zeitnah wieder starten wird und der kurzzeitige Förderstopp nur durch die sehr positive Mittelinanspruchnahme zum Jahresende bedingt war.

Die genannten KfW-Förderprogramme stellen wir Ihnen – basierend auf den Angaben des BMWSB – nachfolgend im Überblick dar:

Die Neubauförderung des BMWSB stellt mit dem neuen Programm „Klimafreundlicher Neu-bau (KFN)“ seit 2023 in Hinblick auf die Bewertung der energetischen Eigenschaften nicht mehr allein auf die Dämmung ab, sondern nimmt den ganzen „Lebenszyklus“ eines Gebäu-des in den Blick. Im Bundeshaushalt 2024 sind 762 Millionen Euro für KFN eingeplant. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite (Beispiel für Wohngebäude: Förderung führt zu einem Endkundenzinssatz von 2,13 Prozent bei Wohngebäuden bei 35-jähriger Kredit-laufzeit und 10-jähriger Zinsbindung), eine Änderung der Konditionen zum Neustart erfolgt nicht.

Aktuelle Details zur Förderung finden Sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Pri-vatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohn-geb%C3%A4ude-(297-298)/

Die Förderung „Wohneigentum für Familien (WEF)“ wird nahtlos weitergeführt. Für das Förderprogramm stehen 350 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2024 zur Verfügung. Der aktuelle Zinssatz beträgt 0,70 Prozent bei einer Laufzeit von 35 Jahren. Nachdem Mitte Oktober 2023 bereits durch Anhebung der Einkommensgrenze der Kreis der antragsberechtigten Haushalte gemäß den Forderungen des Handwerks vergrößert wurde und die Kredithöchstbeträge ebenfalls gestiegen sind, wird ab dem 1. März 2024 die Option der 20-jähri-gen Zinsbindung für eine langfristige Zinssicherheit eingeführt.

Mit der Förderung unterstützt die Bundesregierung den Erwerb von Genossenschaftsanteilen und erleichtert den Zugang für potenzielle Mitglieder zu dauerhaft bezahlbarem Wohnen. Für das Programmjahr 2024 stehen insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Vorjahren. Ziel ist es, die Gründung neuer Wohnungsgenossenschaften zu unterstützen und dieses Marktsegment zu stärken, sowie bestehende Wohnungsgenossenschaften bei Neubau und Modernisierung zu unterstützen. Mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird das Eigenkapital der Genossenschaften für investive Maßnahmen gestärkt.

Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden gefördert, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Dafür stehen im Jahr 2024 mit 150 Millionen Euro doppelt so viel Mittel wie im Jahr 2023 zur Verfügung. Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt maximal 2.500 Euro (10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten). Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ wird ein Zuschuss in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 6.250 Euro gezahlt.

Ausblick

Zur Flankierung der Programme KFN und WEF ist ein weiteres Programm zur Förderung des Wohnungsneubaus geplant: „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN). Das Programm KNN soll kurzfristig den Bau preiswerter Wohnungen ankurbeln und die Baukonjunktur wieder stabilisieren. Daher wird es zeitlich auf 2024 und 2025 befristet. In die-sem Jahr steht dafür eine Milliarde Euro bereit. Gegenwärtig ist das BMWSB dabei, die kon-kreten Förderkriterien auszuarbeiten. Dabei ist insbesondere auf die Einhaltung der EU-Bei-hilferegelungen zu achten, um ein langwieriges Notifizierungsverfahren zu vermeiden.

Der ZDH hatte sich bereits im Herbst 2023 für ein ergänzendes Zinsstützungsprogramm aus-gesprochen. In den laufenden Gesprächen mit dem BMWSB zu den ersten Überlegungen zum neuen Programm KNN setzen wir uns dafür ein, dass hier auch die vom Handwerk be-dienten Bausegmente Berücksichtigung finden.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks