Ausbildungsvergütung Mindestvergütung für Berufsausbildungen steigt 2026

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Mindestvergütung für Auszubildende für das Jahr 2026 festgelegt. Die Beträge gelten für Betriebe ohne Tarifbindung.

Geldscheine in Hand
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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt für das Jahr 2025 die Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen bekannt. Die Mindestbeträge sind im Vergleich zum Vorjahr um etwa vierzig Euro gestiegen.

Azubis, die ihre Berufsausbildung im Zeitraum von 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 beginnen, bekommen ab diesem Zeitraum eine monatliche Mindestvergütung von:

  • 724 Euro im ersten Jahr einer Berufsausbildung
  • 854 Euro im zweiten Jahr einer Berufsausbildung
  • 977 Euro im dritten Jahr einer Berufsausbildung
  • 1.014 Euro im vierten Jahr einer Berufsausbildung

Die Beträge gelten für Azubis, deren Ausbildungsbetriebe keiner Tarifbindung unterliegen. Die monatliche Mindestvergütung darf unterschritten werden, wenn der geltende Tarifvertrag eine niedrigere Vergütung vorsieht.

Informationen zur Mindestausbildungsvergütung als PDF