Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, wonach Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden müssen, und das elektronisch und in der Regel noch am selben Tag, könnte in den Handwerksbetrieben zu erheblichem bürokratischen Mehraufwand führen. „Wir nehmen Minister Hubertus Heil beim Wort, der seinerzeit praxistaugliche Lösungen angekündigt hat“, erinnert Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle, an ein Interview des Ministers in der Rheinischen Post.
Im Handwerk führt die Mehrzahl der Betriebe für die Berechnung des Lohns ihrer Mitarbeiter bereits jetzt tägliche Arbeitszeitnachweise. „Sonst könnte der Lohn gar nicht berechnet werden. Die genaue Ausgestaltung der jetzigen Regelungen muss daher unkompliziert sein. Bürokratie sollte ab- und nicht aufgebaut werden“, so der Präsident.
Hintergrund:
Das Bundesarbeitsministerium reagiert mit dem Gesetzesentwurf auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, die ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ fordern. Der Gesetzesplan sieht eine Reihe von Ausnahmen, zum Beispiel für Kleinbetriebe bis zu zehn Mitarbeitern vor, die die Arbeitszeit nicht elektronisch erfassen müssen. In diesem Fall soll eine Aufzeichnung in Papierform möglich sein.