Dieselfahrzeuge: Nachrüstung wieder gefördert

Diesel und Benzin an der Zapfsäule
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Bis zum 30. Oktober 2020 kann die finanzielle Unterstützung bei der Nachrüstung von leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen (2,8 bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) und von schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) beantragt werden. Dafür gibt es nun einen neuen Förderaufruf.

Die Abrechnung ist bis zum 10. Dezember 2020 vorzulegen. Die maximale Fördersumme beträgt bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht 3.600 Euro und bei Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht bei 4.800 Euro. Maximal werden 80% der Kosten gefördert.

Weitere Informationen sind bei der BAV nachzulesen

Die Bundesanstalt ist zu Fragen unter der Nummer 04941 602-788 bzw. unter Diesel-HWNR@bav.bund.de erreichbar.