Die Ausrüstung neuer LKW mit Abbiegeassistenten wird ab 2022 für neue Typgenehmigungen bzw. ab 2024 für Neuzulassungen vorgeschrieben. Vorgaben zur Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen – abgesehen von bestimmten Lang-LKW – gibt es bislang nicht. Einzelne Städte und Kommunen diskutieren jedoch bereits heute über Einschränkungen für LKW ohne Abbiegeassistenten bei Einfahrten in die Innenstädte.
Unabhängig von der Debatte über zukünftige Verpflichtungen zum Einbau von Assistenzsystemen kann mit einer freiwilligen Nachrüstung die Verkehrssicherheit verbessert werden, weshalb ein neues Förderprogramm aufgelegt wurde.
Im Förderprogramm „AAS“ werden durch das BMVI 10 Mio. Euro Fördermittel bereitgestellt. Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Einzelmaßnahme. Für jeden Zuwendungsberechtigten sind grundsätzlich maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig.
Informationen zum Programm sind auf der Seite der BAG veröffentlicht. Anträge werden über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) abgewickelt und können bis zum 15. Oktober 2020 gestellt werden. Die Antragsunterlagen inklusive Ausfüllhilfen sind ebenfalls auf der Website der BAG zu finden.