Die ersten Soloselbständigen können die finanziellen Hilfen für die Monate Juli bis September 2021 beantragen.
Wer als Soloselbständiger von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal stark betroffen ist, kann ab sofort einen Antrag auf die Neustarthilfe Plus stellen. Dies gilt allerdings vorerst nur für „natürliche Personen“, heißt es im Bundeswirtschaftsministerium. Soloselbständige, die als juristische Personen organisiert sind und ihre Anträge über prüfende Dritte stellen, könnten die Anträge in „wenigen Wochen“ stellen. Dies gelte auch für die Überbrückungshilfe III Plus.
Anträge können bis Ende Oktober gestellt werden
Wie das Ministerium weiter mitteilt, erhöht sich mit der Neustarthilfe Plus die Unterstützung für die Monate Juli bis September auf bis zu 1.500 Euro pro Monat. Bisher lag die monatliche Förderung bei bis zu 1.250 Euro für die Monate Januar bis Juni 2021. Den Antrag müssen die Soloselbständigen mit Hilfe des von der Steuererklärung bekannten Elster-Zertifikates über die Seite ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de selbst stellen. Dies ist bis zum 31.10. 2021 möglich.
Neustarthilfe Plus ist Vorschuss
Wie bisher wird die Hilfe als Vorschuss ausbezahlt, bevor die tatsächlichen Umsätze des Förderzeitraums feststehen. Sprich: Erst ab Oktober 2021 wird auf Basis des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Juli bis September 2021 der tatsächliche Zuschuss berechnet. Dabei gilt: Die volle Betriebskostenpauschale von 1.500 Euro pro Monat, können diejenigen behalten, die in besagtem Zeitraum einen Umsatzeinbruch von 60 Prozent im Vergleich zu einem Referenzumsatz im Jahr 2019 nachweisen können. Dieser entspricht dem durchschnittlichen Monatsumsatzes des Jahres 2019 für drei Monate. (Siehe Fragen und Antworten des Ministeriums)
Quelle: DHZ