Notfall-Handbuch: Was tun, wenn der Chef ausfällt?

Vor plötzlich eintretender Krankheit oder Tod ist niemand gefeit. Was passieren soll, wenn der Betriebsinhaber kurzfristig ausfällt, hält das sogenannte Notfall-Handbuch fest.

Mit Vollmachten handlungsfähig bleiben

Können keine Vollmachten erteilt werden, ist das Unternehmen im schlimmsten Fall nicht mehr handlungsfähig. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Unterschriften für Bankgeschäfte verlangt werden. Die Existenz des Unternehmens ist dann gefährdet. Deswegen sollte jedem Betriebsinhaber bewusst sein: Wer Unternehmer ist, trägt Verantwortung.

Empfehlung der Betriebsberater

Frühzeitig, am besten nach der Startphase der Existenzgründung, die Nachlassregelung mit fachkundiger Beratung selbst gestalten. Absichern können sich Betriebsinhaber mit einem notariellen Erbvertrag.

Weitere Informationen

Wir haben zum Thema Notfall-Handbuch eine Website mit den wichtigsten Informationen zusammengestellt. Hier finden Sie auch hilfreiche Informationsmaterialien.

Notfall

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Dipl.-Ökonom Michael Hirsch
Betriebswirtschaftlicher Berater Telefon 0345 2999-256
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