Sowohl PC-Kassen, die nicht aufgerüstet werden können, als auch Registrierkassen, die vor dem 26. November 2010 angeschafft wurde, müssen bis zum 31. Dezember 2019 gegen eine neue Kasse eingetauscht werden. Das hat das Bundesministerium der Finanzen dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mitgeteilt. Die betroffenen Betriebe sollten umgehend ihren Steuerberater aufsuchen, um zu prüfen, ob durch einen Antrag gemäß § 148 AO eine weitergehende Verwendung der Kasse um einige Monate möglich ist. Zusätzlich sollte mit dem Kassenhersteller besprochen werden, wie weit der aktuelle Entwicklungsstand der Kassensoftware ist, die es ermöglicht, eine zertifizierte technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) einzubinden und die weitere Anforderungen der Neuregelungen erfüllt. Auch sollte eine Aussage vom Kassenhersteller eingeholt werden, wann dieser mit einer Auslieferung der TSE rechnet. Hierzu sollten sich Betriebe eine schriftliche Aussage einholen.
Quelle: ZDH, Abteilung Steuer- und Finanzpolitik