Ab sofort gilt auch für Vergaben des Landes Sachsen-Anhalts eine Preisgleitklausel. Die Handwerkskammer Halle schlug Ministerpräsident Dr. Reiner Haselhoff die Einführung einer solchen Klausel vor. Diese gibt Baubetrieben mehr Sicherheit, die für ihre Projekte zurzeit starken Preisschwankungen bei Materialien wie etwa Stahl, Bitumen, Zement und Holz unterliegen.
Hinweis der Berater: Die Preisgleitklausel gilt derzeit nur für Vergaben des Landes Sachsen-Anhalts, nicht aber für Vergaben weiterer öffentlicher Auftraggeber wie beispielsweise Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
„In den letzten Wochen hatten wir unseren Mitgliedern geraten, vorerst auf öffentliche Aufträge zu verzichten, da die Preissprünge eine Kalkulation nahezu unmöglich machten. Die Regelung hat nunmehr die unkalkulierbaren Risiken bei den Betrieben reduziert“, sagt Britta Grahneis. Die Vizepräsidentin der Handwerkskammer Halle begrüßt, dass die Regelung auch für bereits laufende Vergabeverfahren angewandt wird. „Der Erlass zeigt, wie wichtig die Interessensarbeit ist, um auch kleinen Handwerksbetrieben Gehör zu verschaffen“, so Grahneis.
Die Preisgleitklausel ermöglicht die Preisanpassung bei Vergaben des Landes, da Unternehmen auf die Entwicklung der stark steigenden Preise keinen Einfluss haben. Somit trägt der Auftragnehmer nicht mehr allein das Risiko, und es besteht die Möglichkeit, Preisaufschläge unter entsprechenden Voraussetzungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern abrechnen zu können. Die Regelung gilt zunächst bis 30. Juni 2022.