Rechtsnews zur Arbeitnehmerüberlassung

Die Bundesagentur für Arbeit hat fachliche Weisungen zur Arbeitnehmerüberlassung neu gefasst.

Paragrafen
Paragrafen. Foto: Pixabay

Zum 1. August 2019 hat die Bundesagentur für Arbeit ihre fachlichen Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aktualisiert. Insbesondere geht es in den Änderungen zu Formfragen der Konkretisierung des Zeitarbeitsnehmers, Grundsatz und Berechnung der Überlassungshöchstdauer, Bestimmung des vergleichbaren Arbeitnehmers, Unwirksamkeit von Überlassungsverträgen sowie Arbeit auf Abruf. Wesentliche Änderungen gegenüber den fachlichen Weisungen in der Fassung vom 20. März 2017 haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst.