Die aktuellen Maßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt zur Eindämmung des Corona-Virus haben vier weitere Wochen Gültigkeit. Dazu hat die Landesregierung am heutigen Donnerstag die fünfte Änderungsverordnung zur 15. Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese gilt nun bis zum 24. Februar 2022.
Im Wesentlichen sind die aktuellen Regelungen verlängert worden. Neu aufgenommen wurde eine Ermächtigung für das Ministerium für Bildung und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung per Erlass konkretisierende Vorgaben zur Notbetreuung für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Horte oder Schulen zu regeln, sollten Schließungen bei weiter steigendem Infektionsgeschehen – insbesondere bei Ausfall des Personals – notwendig werden. Eine Notbetreuung soll gewährleistet werden.
Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes innerhalb von Schulgebäuden bleibt bestehen. Personen, die sich weigern, eine solche Maske zu tragen, ist der Zutritt zu Schulgebäuden nicht gestattet.
Quelle: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
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