Corona-Schutzmaßnahmen Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung

Sachsen-Anhalt verlängert seine geltende 17. Eindämmungsverordnung bis zum Samstag, 25. Juni 2022.

OP-Maske auf rotem Hintergrund
Viktor Hanacek

Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen. Insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bleiben die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen bestehen. Die Eindämmungsverordnung sieht keine Testpflicht mehr für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen vor. Kontaktpersonen – Kindern und Betreuungspersonen – werden bei Infektionsfällen weiterhin kostenlose Tests angeboten.

Aktuelle Informationen bietet das Land Sachsen-Anhalt auch auf der zentralen Plattform www.sachsen-anhalt.de, in den sozialen Medien über Twitter, Facebook, Youtube und über die Messenger-Dienste Notify und Telegram.