Info
Bauvorlagen sind die einzureichenden Unterlagen, die für die Prüfung und Beurteilung des Bauvorhabens, die Durchführung bauaufsichtlicher Verfahren und bei Anzeigen erforderlich sind. Bautechnische Nachweise gelten auch dann als Bauvorlagen, wenn sie der Bauaufsichtsbehörde nicht vorzulegen sind.
Bauvorlageberechtigt für die Gebäudeklasse 1 und 2 sind unter anderem auch:
Meister oder Meisterin des Maurer-, Betonbauer- oder des Zimmerer-Handwerks
Die Bauvorlageberechtigten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich im Bereich des öffenlichen Baurechts
fortzubilden.
Inhalte
- Grundsätzliches zur kleinen Bauvorlageberechtigung (Rechtsgrundlagen des öffentlichen Baurechts/ Baugesetzbuch -BauGB/ Bauordnung des Landes SachsenAnhaltBauOLSA / Bauvorlagenverordnung des Landes SachsenAnhalt BauVorlVO / Baugebührenverordnung des Landes SachsenAnhalt)
- das Baugenehmigungsverfahren
- formelle Voraussetzungen des Baugenehmigungsverfahrens
- der Bauantrag/ Hinweise zum Bauantrag
- die Bauvorlagen nach Bauvorlagenverordnung/ Zeichen und Farben für
Bauvorlagen
Ziel
Die kleine Bauvorlage ermächtigt die Handwerksmeister des Maurer-, Betonbauer oder
Zimmererhandwerks Bauanträge selbständig einzureichen.
Voraussetzung
Meister oder Meisterin des Maurer-, Betonbauer- oder des Zimmererhandwerks
(weitere Bauvorlageberechtigte sind im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen- Anhalt benannt)
Hinweis
25.09.2026 , Kleine Bauvorlageberechtigung
Seminardauer
8 Unterrichtseinheiten
Kosten
Entgelt Fortbildung USt:
297,50 €
Kursnummer
27773
Kurstyp
Vollzeit
Teilnehmer
Max. 10 Teilnehmer
Ihr Ansprechpartner für diesen Kurs
Veranstaltungsort
25.09.2026 , Kleine Bauvorlageberechtigung
Seminardauer
8 Unterrichtseinheiten
Kosten
Entgelt Fortbildung USt:
297,50 €
Kursnummer
27773
Kurstyp
Vollzeit