In den letzten Wochen wurde das Thema Materialpreiserhöhung nicht nur anhand der Holzpreise für alle spürbar. Wir berichteten bereits in der letzten DHZ. Zwischenzeitlich haben wir uns an mehrere Bundestagsabgeordnete aus unserem Land gewandt mit der Bitte, die Problematik aufzufassen. Diese Bitte wurde weitergeleitet und so wurde ein Runderlass des Bundesbauministeriums für Bundesbauvorhaben für diese Problematik als ersten Schritt erstellt. Diesen Runderlass finden Sie unten zum Download.
Für die Bauvorhaben im Land Sachsen-Anhalt (Land, Kreis und Kommune und andere öffentliche Auftraggeber) haben wir uns zügig an die Regierung und an die Kommunalen Spitzenverbände gewandt. Diese erklärten, dass in der gegenwärtigen Lage und der Finanzausstattung der Kreise insbesondere eine großzügige Handhabung nicht möglich sei. Wir haben darauf hingewiesen, dass für zukünftige Aufträge dann kein Handwerker ein Angebot abgeben kann, da er nicht seriös seine Materialkosten kalkulieren kann. Wir haben gefordert, dass wir mit den Kommunalen Spitzenverbände und der neuen Landesregierung eine Lösung der entstehenden Probleme für das Handwerk benötigen.
Für bereits bestehende und laufende Verträge wurde darauf hingewiesen, dass hier ein Fall höherer Gewalt vorliegen kann und insoweit weder Schadensersatzansprüche, bspw. in Form von Vertragsstrafen noch ein Festhalten des Handwerkers an den Vertrag in jedem Fall erzwungen werden kann. Ferner ist zu prüfen, inwieweit ein Anspruch auf Verlängerung der Ausführungsfristen besteht ( § 6 II 1c VOB/B ). Es kommt auf die jeweilige Preiserhöhung sicherlich an, aber wir raten unseren Mitgliedsbetrieben hier auch die Hilfe der Kammer in Anspruch zu nehmen. Wir werden diese Fälle durch unsere Juristen einer Prüfung unterziehen und selbstverständlich auch in den geeigneten und gewünschten Fällen an die öffentlichen Auftraggeber weiterleiten mit der erforderlichen Unterstützung.
Ziel muss es sein, dass Handwerker nicht auf diesen speziellen Corona-Folge-Bedingungen sitzen bleiben. Auch in den Verträgen mit Privatpersonen und Unternehmen raten wir unseren Betrieben dringend, Materialpreisgleitklauseln zu übernehmen.
Wir helfen Ihnen dabei gerne.
Dirk Neumann
(Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle)