Rechtsnews Urteil zum Widerrufsrecht für Verbraucher

In einer aktuellen Entscheidung hat ein Oberlandesgericht zu Ungunsten eines Handwerkers entschieden, dass Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht, auch wenn das beauftragte Werk bereits fertiggestellt ist.

Justizia
Viktor Hanacek

In einer aktuellen Entscheidung hat ein Oberlandesgericht zu Ungunsten eines Handwerkers entschieden, dass Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht, auch wenn das beauftragte Werk bereits fertiggestellt ist.

Das Oberlandesgericht Celle hat mit seinem Urteil vom 12. Januar 2022 (Az.: 14 U 111/21) entschieden, dass

  1. Verbraucher im Falle eines außerhalb der Geschäftsräume des beauftragten Unternehmens geschlossenen Vertrages (hier: Einbau einer Wärmepumpe nebst Pufferspeicher) ein Widerrufsrecht haben. Unerheblich ist dabei, ob eine Überrumpelung des Verbrauchers erfolgte oder ob der Verbraucher nicht in der Lage war, eine hinreichend fundierte Entscheidung zu treffen;
  2. im Falle des wirksamen Widerrufs sind die jeweils empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind. Der Verbraucher, in dessen Haus nach dem Vertrag eine Heizungsanlage eingebaut wurde, hat dem Unternehmer den Ausbau der kompletten Anlage (einschließlich der Verrohrungen) zu ermöglichen; der Unternehmer hat das empfangene Geld zurückzuzahlen;
  3. der Unternehmer das vor dem Einbau der neuen Heizungsanlage ausgebaute und entsorgte Altgerät nicht an den Verbraucher zurückgewähren muss.

Fazit

Vor Abschluss eines Werklieferungsvertrages sind die Auftraggeber, wenn es sich um Verbraucher handelt, über das Widerrufsrecht zu belehren.

Näheres zum Thema entnehmen Sie den Merkblättern und Muster auf unserer Website:

www.hwkhalle.de/vertragsrecht

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