Die Schwellenwerte, ab denen die Vergabe öffentlicher Aufträge vom TVergG LSA erfasst wird, wurden angehoben: Nach § 1 TVergG LSA liegen sie künftig
- bei Liefer- und Dienstleistungen bei 40.000 Euro (bisher 25.000 Euro) und
- bei Bauleistungen bei 120.000 Euro (bisher 50.000 Euro).
Durch die Festlegung der Wertgrenzen sollen unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand und Kosten sowohl für die Auftraggeber als auch die Bieter vermieden werden.
Nach § 1 Abs. 2 S.1 Nr. 1 TVergG LSA wird für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingeführt und damit die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) abgelöst.
Nach § 8 TVergG LSA sind Erklärungen und Nachweise nur noch von demjenigen Bieter vorzulegen, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, dem sog. Bestbieter. Erfolgt die Vorlage nicht fristgerecht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Auch diese Neuerung soll der Vereinfachung und Entbürokratisierung des Vergabeverfahrens dienen.
§ 11 TVergG LSA enthält Regelungen zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit. Kern ist die Einführung eines vergabespezifischen Mindeststundenentgelts, das sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder berechnet.
Hilfestellung auf Vergabeplattform
Natürlich birgt die Novellierung einer landesgesetzlichen Regelung immer große Herausforderungen, die Regelung des öffentlichen Auftragswesens angesichts seiner Komplexität und Dynamik im Besonderen. Um die Handhabung zu erleichtern, werden Handlungsanweisungen mit Formblättern, FAQs sowie Anwendungshinweise zur Verfügung gestellt. Diese werden regelmäßig mit der Praxis abgestimmt, aktualisiert und erweitert. Alle aktuell verfügbaren Regelungen, Anleitungen, Hinweise usw. werden auf der zentralen Vergabeplattform des Landes
https://evergabe.sachsen-anhalt.de/
veröffentlicht.
Bitte nutzen Sie diese jederzeit für Ihren allgemeinen wie auch speziellen Informationsbedarf.
Weitere Fragen?
Weitere Fragen beantwortet das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt:
Auftragswesen@mw.sachsen-anhalt.de.
Bei Fragen zur Tariftreue, Entgeltgleichheit oder dem Mindeststundenentgelt wird gebeten, sich
an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unter der zentralen E-Mailadresse
Tariftreue.Auskunft@ms.sachsen-anhalt.de
zu wenden.