Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat öffentliche Auftragsvergaben von Land und Kommunen auch für das kommenden Jahr erleichtert. Das Kabinett wurde über eine entsprechende Verordnung des Ministers informiert. Diese schreibt die seit 13. Mai 2020 geltenden höheren Wertgrenzen für Vergaben bis zum Dezember 2021 fort. Damit sind bis zu diesem Zeitpunkt vereinfachte Vergabeverfahren in Sachsen-Anhalt möglich.
Somit können durch die Öffentliche Hand beispielsweise Computer, Möbel und Fahrzeuge schneller bestellt sowie Bauleistungen leichter beauftragt werden. Zudem sieht die neue Verordnung, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird, eine Anhebung der Wertgrenzen für Direktkäufe vor.
Die Fortschreibung der Erleichterungen ist mit den gewerblichen Kammern und Wirtschaftsverbänden in Sachsen-Anhalt abgestimmt und erfolgt über eine Verordnung zum Landes-Vergabegesetz, die der Wirtschaftsminister erlassen kann.
Bei Leistungen wie etwa der Beschaffung von Computern, Möbeln oder Fahrzeugen (VOL/A) sind bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 214.000 Euro beschränkte Ausschreibungen (bislang bis 50.000 Euro) und freihändige Vergaben (bislang bis 25.000 Euro) möglich. Bei Bauleistungen (VOB/A) sind bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 5,35 Millionen Euro beschränkte Ausschreibungen (bislang je nach Gewerk zwischen 50.000 und 150.000 Euro) sowie bis zu einem Auftragswert von 2,5 Millionen Euro freihändige Vergaben möglich (bislang 10.000 Euro).