Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierte Förderrichtlinie „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 23.03.2023 B1) veröffentlicht worden. Ziel der Förderung ist es, die „Weiterqualifizierung von mindestens 45 000 Fachkräften für den Einbau und die Einregulierung von Wärmepumpen“ zu unterstützen. Ebenso sollen mit Hilfe der Förderrichtlinie mindestens 7.500 Planende und Beratende weiterqualifiziert
werden, um dadurch einen „Anstieg der Fachkräftekapazität“ im Handwerk zu bewirken.
Gilt ab April 2023
Der Geltungszeitraum der Förderrichtlinie beginnt am 1. April 2023 und endet am 30. September 2025. Antragsberechtigt sind Unternehmen, denen Kosten durch relevante Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter entstehen. Dazu gehören zum einen „Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima“ und zum anderen „Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung“ sowie Unternehmen, die Energieberatungsleistungen anbieten.
Die Förderquote ist auf 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Schulungen bzw. Coachings festgesetzt, wobei Höchstsätze pro Schulungstag vorgegeben sind. Ebenso begrenzt ist die Höchstsumme, mit der ein antragstellendes Unternehmen bei der Weiterqualifizierung seiner Fachkräfte gefördert werden kann (max. 5000 Euro). Doppelförderungen durch die zusätzliche Inanspruchnahme anderer öffentlicher Fördermittel sind nicht zulässig.
Wo beantragen?
Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Detaillierte Vorgaben des Fördermittelgebers zu Inhalten und Zeitumfängen förderfähiger Schulungen sowie zu den Anbietern förderfähiger Maßnahmen sind derzeit noch nicht verfüg-bar, sollen aber zeitnah ebenfalls veröffentlicht werden. Über entsprechende Veröffentlichungen werden wir Sie abermals informieren.