Energie Härtefallhilfen können beantragt werden

Mit der „Energie-Härtefallhilfe I Sachsen-Anhalt 2023“ werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt, deren Existenz durch die Energiekostensteigerungen 2022 gefährdet ist und die aufgrund von besonderen Fallkonstellationen unter den bestehenden Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind.

Stromzähler
Stromzähler. Foto: Adobe Stock/moquai86

Die Förderung kann durch KMU (einschließlich Selbständige und Freiberufler im Haupterwerb) beantragt werden, die Strom und nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas – LPG) und leitungsgebundene Energieträger (Gas, Fernwärme) als Letztverbraucher nutzen.

Die Antragsstellung erfolgt online und ist seit dem 29. März 2023 möglich. Geplant ist zudem ein Onlineberechnungstool. Der Vorteil: Unternehmen sehen vorab, ob die Härtefallregelung auch für sie gilt.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen 
  • Selbstständige
  • Freiberufler 

Was wird gefördert?

  • Betriebsmittel

Vorteile

  • Nicht rückzahlbarerer Zuschuss

Was beachten werden sollte

Antragssteller müssen nachweisen:

  • Verdreifachung der Energiepreise/Energiekosten im Betrachtungszeitraum
  • Aus Energiepreis-/Energiekostensteigerung resultierende Existenzgefährdung muss dargestellt werden (operativer Cash-Flow zweites Halbjahr 2022 zu zweitem Halbjahr 2021 mind. -25 %)
  • Nachweis der Fortführungsfähigkeit durch Liquiditätsplan

Kohle als Heizmittel ist nicht förderfähig.

Wir beraten Betriebe, die einen Antrag auf Härtefallregelung stellen möchten.

0345 2999-221 

Hier finden Sie unter Downloads alles Wichtige zur Antragstellung:

Härtefallregelung

Quelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Handwerkskammer Halle

Härtefallhilfe: Auszahlung muss zügig erfolgen (Presseinformation der Handwerkskammer Halle)

Am gestrigen Mittwoch hat der Haushaltsausschuss des Bundestages sogenannte Härtefallhilfen für Verbraucher mit Öl- oder Pelletheizungen freigegeben. Die Handwerkskammer Halle zeigte sich erleichtert, dass damit endlich auch Betriebe und Verbraucher entlastet werden, die nicht an leitungsgebundenen Energieträger wie beispielsweise Erdgas angeschlossen sind. „Schon mehrfach hatte das Handwerk die Verzögerungen bei der Härtefallhilfe kritisiert. Nun sind den Worten endlich Taten gefolgt“, sagte Thomas Keindorf. Zugleich mahnte der Präsident der Handwerkskammer Halle eine schnelle und unbürokratische Beantragung und Auszahlung an: „Viele Handwerksbetriebe sind auf die Hilfen angewiesen, um die Kostenexplosion der letzten Monate wenigstens etwas abzufedern“.