Derartige Testnachweise dürfen nur die durch die Gesundheitsämter der kreisfreien Städte und Landkreise beauftragten Teststellen anfertigen.
Betreiber solcher Teststellen müssen dazu eine Checkliste ausfüllen (Zertifizierung) und sich der Aufsicht und Kontrolle des Ordnungsamtes unterstellen.
Es gibt einen Mustertestnachweis, den die beauftragte Teststelle ausfüllt und abstempelt. Anhand des Stempels kann nachvollzogen werden, dass die Teststelle autorisiert ist.
Prüfen Sie Ihnen vorgelegte Testnachweise anhand dieser Hinweise!
Beratung für Mitgliedsbetriebe unter
0345 2999-221