
Die Handwerkskammer Halle bietet dieses als ausfüllbare Variante an.
Das Formular soll im Regelfall verwendet werden. Zusätzlich ist es auch für jene Lehrlinge gedacht, die die Möglichkeit einer vorübergehenden gemeinsamen Beschulung in Wohnortnähe (oftmals im ersten oder zweiten Lehrjahr) in artverwandten Berufen nutzen möchten. Hinweis: Hierfür besteht kein Rechtsanspruch.
Wer für die gesamte Ausbildungszeit eine Berufsschule besuchen möchte, die zwar wohnortnah ist, aber eigentlich nicht zuständig ist, kann dies alternativ beantragen. Hierfür muss ein formloser Antrag des Auszubildenden bzw. seiner erziehungsberechtigten Personen beim Schulamt der zuständigen Berufsschule, die der Lehrling eigentlich besuchen müsste, gestellt werden.