Die in schneller Folge im Rahmen ihrer Klimapolitik von EU und Bund vorgesehenen Regelungen sind aus Handwerkssicht nicht immer durchdacht. Ein Gesetz über das schrittweise Verbot fluorierter Treibhausgase, die als Kühlmittel verwendet werden, über das am 29. März 2023 im EU-Parlament beraten werden soll, könnte erhebliche praktische Auswirkungen haben.
„Die Beschränkungen für bestehende Anlagen betreffen nicht nur Handwerke wie Kälteanlagenbauer oder die Nutzer solcher Kühlsysteme, etwa die Lebensmittelhandwerke, sondern auch viele private Betreiber, die in den letzten Jahren aus Umweltgründen auf Wärmepumpen umgestellt haben. Denn die meisten Wärmepumpen arbeiten auf Basis dieser Stoffe. Eine schnelle Umstellung ist schwierig, steigert die Kosten und verringert die Verfügbarkeit“, erläutert Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle. Die von der Bundesregierung vorgesehene Errichtung von einer halben Million Wärmepumpen pro Jahr ab dem Jahr 2024 sei damit möglicherweise in Frage gestellt.