
Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (bis 250 Beschäftigte), die ihre Betriebsstätte und ihren Hauptsitz in Sachsen-Anhalt haben und besondere Leistungen oder Projekte im Vorjahr oder laufenden Jahr nachweisen können.
Im Bereich Existenzgründungen sind Gründerinnen und Gründer teilnahmeberechtigt, die ihre Betriebsstätte und ihren Hauptsitz in Sachsen-Anhalt haben, ihr Unternehmen innerhalb der letzten fünf Jahre gegründet und einen innovativen Fokus haben.
Bewertungskriterien
Bei der Bewertung werden Aspekte wie die wirtschaftliche Gesamtentwicklung, Innovations- und Modernisierungsansätze, die Fachkräftesicherung und -entwicklung sowie die Verantwortung für die Region einbezogen. Bei Existenzgründungen fließen zusätzlich die Marktnachfrage und das Wachstumspotential in die Bewertung ein.
Die Auszeichnung
Die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt im Rahmen einer offiziellen Jurysitzung mit Fachexpertinnen und -experten aus Wirtschaft, Kammern, Verbänden und Medien. Sie werden im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung ausgezeichnet. Neben dem Preisgeld (Unternehmen 15.000 Euro, Existenzgründungen 10.000 Euro) erhalten die Gewinner einen Award sowie eine Urkunde. Sie werden zusätzlich als Erfolgsbotschafter in die Kommunikationsmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt eingebunden und dürfen das Logo der Auszeichnung als „Siegel“ für ihre eigene Kommunikation verwenden. Die feierliche Preisverleihung findet voraussichtlich im März 2026 statt.
Bewerbungsverfahren
Wettbewerbsbeiträge können bis zum 31. Oktober 2025 (24 Uhr) über das Online-Formular der Website eingereicht werden. Die Teilnahme ist kostenlos.
Mehr Informationen zum Wirtschaftspreis Sachsen-Anhalt 2026 gibt es auf: www.wirtschaftspreis-sachsen-anhalt.de