Im Bereich Kassenführung gibt es neue Anforderungen.
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen („Kassengesetz“) wurden Unternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2020 ihre elektronischen Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszurüsten. Damit Unternehmen mit Blick auf ihre spezifischen betrieblichen Bedürfnisse die beste Lösung wählen können, sind sowohl hardware- als auch cloud-basierte TSE-Lösungen zulässig (Technologieoffenheit).
Bereits seit Beginn des Jahres 2020 stehen hardware-basierte TSE-Lösungen zur Verfügung. Ein erstes cloud-basiertes TSE-Modul (Anbieter: Deutsche Fiskal mit Bundes-druckerei-Tochter D-TRUST) wurde am 30. September 2020 vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zertifiziert und ist seitdem erhältlich. Die Laufzeit ist jedoch befristet bis zum 31. Januar 2021, sodass im Anschluss eine Rezertifizierung erforderlich wird. Weitere Cloud-basierte Module von anderen Herstellern befinden sich zurzeit im Zertifizierungsverfahren.
Nunmehr beabsichtigt das BSI an eine Zertifizierung von cloudbasierten TSE-Lösungen weitergehende Anforderungen an die betriebliche Anwenderumgebung zu stellen. Hiervon betroffen ist nicht nur die bereits zertifizierte Cloud-Lösung. Auch alle Cloud-basierten TSEs sind betroffen, die sich im Zertifizierungsverfahren befinden bzw. künftig eine Zertifizierung anstreben.
Lesen Sie dazu das Informationsblatt des Zentralverbands des Handwerks zu den konkreten Auswirkungen der neuen Anforderungen in der Praxis sowie zu Handlungsempfehlungen für Betriebe.