Die Bundesregierung fördert seit dem 16. August 2021 die Anschaffung klimaschonender Nutzfahrzeuge mit batterieelektrischen sowie Brennstoffzellenantrieb. Gefördert werden 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben gegenüber herkömmlichen Dieselfahrzeugen.
Für Nutzfahrzeuge ab 3,5 t ist zudem eine Umrüstung, also dem Einbau von alternativen Antrieben, möglich. Neben Neufahrzeugen kann unter bestimmten Bedingungen auch die Anschaffung junger gebrauchter Fahrzeuge gefördert werden.
Förderberechtigt sind unter anderem Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen und eingetragene Vereine. Bis Ende 2024 werden dafür bis zu 1,6 Mrd. Euro bereitgestellt.
Informationen zum neuen Förderprogramm gibt es beim zuständigen Bundesamt für Güterverkehr unter https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/KlimaschutzundMobilitaet/KSNI/Ksni_node.html