Kann ein Arbeitgeber die Verwendung der Corona-Warn-App anweisen? Ist der Datenschutz bei der App eingehalten? Diese und weitere Fragen werden in einer Arbeitshilfe beantwortet, die die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zusammengestellt hat.
Die in der vergangenen Woche von der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Corona-Warn-App dient vor allem dazu, Ansteckungswege nachzuverfolgen und damit frühzeitig einer erneuten Ausbreitung des Corona-Virus vorzubeugen. Zu den arbeitsrechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung der Corona-Warn-App stellen, hat die BDA eine anwendungsbezogene Arbeitshilfe erarbeitet.
Bei der arbeitsrechtlichen Würdigung einer Warnmitteilung der Corona-App ist deren beschränkte Aussagekraft zu berücksichtigen, die lediglich einen Kontakt mit einem Coronainfizierten meldet, aber keinen Rückschluss auf eine tatsächliche Infektion erlaubt. Bei der betrieblichen Handhabung einer von einem Beschäftigten angezeigten Warnmeldung sollten deswegen einvernehmliche Lösungen im Vordergrund stehen.