Ausgleichsabgabe: Verlängerte Frist läuft aus

Die von der Bundesagentur für Arbeit verlängerte Frist zur Anzeige der Beschäftigung behinderter Menschen läuft am 30. Juni 2020 aus. Im März 2020 hatten die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter bekannt gegeben, dass die Frist zur Anzeige der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zur Zahlung der Ausgleichsabgabe bis zum 30. Juni 2020 verlängert wird.

In der Regel müssen Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen bis 31. März jeden Jahres der Bundesagentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen bzw. bei Nichterreichen der Beschäftigungsquote die Ausgleichsabgabe an die
Integrations- und Inklusionsämtern zahlen.

Wichtiger Hinweis

Die verspätete Anzeige (also nach Fristende) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Für rückständige Beträge erheben die Integrations- und Inklusionsämter ab dem 1. Juli 2020 zudem Säumniszuschläge.