Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat Ende Dezember einen aktualisierten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk veröffentlicht.
Er basiert auf der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ und dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Der Standard konkretisiert branchenspezifisch erforderliche Maßnahmen, um Beschäftigte vor dem Coronavirus zu schützen. Ziel ist dabei, das Infektionsrisiko im Arbeitsalltag zu senken. Dazu müssen Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen aktualisieren (§§ 5–6 Arbeitsschutzgesetz) und um SARS-CoV-2-spezifische Infektionsschutzmaßnahmen ergänzen.
Der Branchenstandard ist eine Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes. Er zeigt, wie die betreffenden Arbeitsschutzvorschriften in den Friseursalons umgesetzt werden.