Aus Sicht der Handwerksbetriebe im südlichen Sachsen-Anhalt ist die Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung, die Betriebe beispielsweise verpflichten, Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festzulegen, ein überfälliger Schritt. „Durch die zunehmende Immunisierung der Mitarbeiter und auch der Kunden sind viele der Maßnahmen überholt und belasten die Betriebe unnötig“, sagt Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle.
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Corona-Isolationspflicht wird in Sachsen-Anhalt aufgehoben
Die Corona-Isolationspflicht wird auch in Sachsen-Anhalt zum Monatsende aufgehoben. Der Erlass des Gesundheitsministeriums zum Vorgehen der unteren Gesundheitsbehörden bei Absonderungsanordnungen von Corona-Infektionen wird nach Ablauf des 31. Januar 2023 nicht erneut verlängert werden. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne erklärte am Donnerstag in Magdeburg: „Wir haben eine gute Impfquote und Grundimmunität in der Bevölkerung. Auch mit Blick auf die aktuelle Infektionslage halte ich das Auslaufen der Isolationspflicht für vertretbar. Zudem bleibt Sachsen-Anhalt damit im Gleichklang mit anderen Bundesländern, die ebenfalls die Isolationspflicht in den kommenden Wochen auslaufen lassen.“
Die Ministerin appelliert dennoch an Corona-Infizierte: „Mit Symptomen sollte man sich testen lassen und im Krankheitsfall zu Hause bleiben, Kontakte reduzieren, so wie dies auch bei anderen Krankheiten selbstverständlich ist.“ (Quelle: Landesgesundheitsministerium Sachsen-Anhalt)