Minister Sven Schulze:
„Mit dem Meisterbonus PLUS stärken wir gezielt das Handwerk und die berufliche Bildung.“
Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze hat heute gemeinsam mit dem Präsidenten der Handwerkskammer Magdeburg, Andreas Dieckmann, und der Vizepräsidentin der Handwerkskammer Halle, Britta Grahneis, das Programm Meisterbonus PLUS vorgestellt. Das Land Sachsen-Anhalt fördert ab sofort Absolventinnen und Absolventen einer Meisterausbildung sowie Gestalterinnen und Gestalter im Handwerk mit einem einmaligen Bonus von 1.000 Euro. Neben Handwerksmeistern können unter anderem auch Fachkaufleute, Fachwirte und Industriemeister gefördert werden.
Minister Sven Schulze: „Ich bin stolz, dass wir mit dem Meisterbonus PLUS gezielt unser Handwerk und die berufliche Bildung stärken. Neben unserer Meistergründungsprämie und der Prämie für Schülerpraktika soll der Meisterbonus Anreize schaffen, sich fortzubilden und zu qualifizieren. Im Handwerk und in der mittelständischen Wirtschaft werden sich auch künftig starke Karrierechancen eröffnen. Dafür müssen wir werben – immer mit dem Ziel vor Augen, das Handwerk fit für die Zukunft zu machen und dem Fachkräftemangel gezielt entgegenzuwirken. Begleitet von unseren Maßnahmen und gemeinsam mit den Kammern als wichtigen Partnern sind wir als Land Sachsen-Anhalt dabei auf einem sehr guten Weg.“
Britta Grahneis, Vizepräsidentin der Handwerkskammer Halle:
Ein staatlicher Bonus für den Erwerb dieser Unternehmerqualifikation ist zum einen ein Anreiz für Gesellen, sich zu qualifizieren, zum anderen aber auch ein positives Signal des Landes Sachsen-Anhalt, sich für eine qualifizierte Nachfolge in den kleinen und mittelständischen Unternehmen stark zu machen.
Voraussetzungen für die Zuwendung:
- Die Prüfung wurde vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Sachsen-Anhalt abgelegt und das Zeugnis von dieser ausgestellt
- Die Feststellung des Prüfergebnisses ist nach dem 1. Januar 2024 erfolgt
- Der Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen-Anhalt liegen
- Der Meisterbonus in Höhe von 1000 Euro wird nur ein Mal pro Person gewährt
Andreas Dieckmann, Präsident der Handwerkskammer Magdeburg: „Der Meisterbonus PLUS ist eine wertvolle Unterstützung für unsere Handwerker, die ihre Meisterprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Sie fördert nicht nur die persönliche Weiterbildung, sondern trägt auch zur Fachkräftesicherung in Sachsen-Anhalt bei. Mit dem Meisterbonus PLUS erhoffen wir uns, junge motivierte Handwerker für eine Meisterausbildung zu gewinnen und zukünftige Betriebsnachfolgen und Existenzgründungen in Sachsen-Anhalt abzusichern.“
Britta Grahneis, Vizepräsidentin der Handwerkskammer Halle: „Eines der sichersten Wertpapiere für Unternehmer ist nach wie vor der Meisterbrief. Neben dem besonderen fachlichen Wissen und Können eines Meisters beinhaltet er im Handwerk das unternehmerische und didaktische Rüstzeug zur Führung eines Unternehmens und zur Ausbildung von jungen Menschen. Ein staatlicher Bonus für den Erwerb dieser Unternehmerqualifikation ist zum einen ein Anreiz für Gesellen, sich zu qualifizieren, zum anderen aber auch ein positives Signal des Landes Sachsen-Anhalt, sich für eine qualifizierte Nachfolge in den kleinen und mittelständischen Unternehmen stark zu machen.“
Das Land kooperiert für den Meisterbonus PLUS mit den Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern in Sachsen-Anhalt. Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt.
Hintergrund:
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt im Rahmen des Förderprogramms „Meisterbonus PLUS“ Zuwendungen zur Förderung des erfolgreichen Ablegens der Meisterausbildung oder für gleichwertige Fortbildungsprüfungen. Mit dem Meisterbonus werden Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung gefördert, die erfolgreich eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz mit DQR-Niveau 6 bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer abgelegt haben (z. B. Handwerksmeister, Fachkaufmann oder Fachwirte) oder die Meister-Plus-Ausbildung „Gestalter im Handwerk“ erfolgreich abgeschlossen haben.