Corona

Eindämmungsverordnung läuft aus

Beim Schutz vor Corona setzt die Landesregierung künftig vor allem auf die Eigenverantwortung der Bürger und auf die bundeseinheitlichen bis zum 7. April 2023 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes

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Corona

Telefonische Krankschreibung weiterhin möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Möglichkeit für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese wieder aktiviert.

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Corona

18. Eindämmungsverordnung beschlossen: Maskenpflicht im ÖPNV bleibt bestehen

Ab 1. Oktober 2022 gilt in Sachsen-Anhalt eine neue Eindämmungsverordnung. Auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden damit bundesweite und landesweite Schutzmaßnahmen umgesetzt.

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