LKW-Maut Diese Änderungen sind geplant

Wir informieren über die geplanten Änderungen bei der LKW-Maut.

Maut
Tim Reckmann/ccnull.de/CC BY 2.0

Der Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ wird gegenwärtig im Verkehrsausschuss des Bundestages diskutiert. Es ist vorgesehen, dass

  • die Lkw-Maut ab 1. Dezember 2023 für die Kosten verkehrsbedingter CO2-Emissionen um eine neue Mautkomponente („Mautteilsatz“) erweitert wird. Diese besteht aus einem CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2,
  • ab 1. Juli 2024 auch Lkw mit über 3,5 bis 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse die Maut entrichten müssen,
  • Emissionsfreie Fahrzeuge bis zum 31. Dezember 2025 von der Mautpflicht befreit sind (ab 1. Januar 2026 zahlen sie einen um 75 Prozent reduzierten Mautteilsatz),
  • Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen tzGm von der Mautpflicht befreit sind.

Im Gesetzentwurf heißt es in § 1 Abs. 2 Satz 1 bb) Nr. 10 wörtlich:

„Fahrzeuge nach § 1 Absatz 1 Satz 2 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden.“

Zudem wird in der Begründung nur auf Berufe gemäß Handwerksordnung verwiesen:

„Der Fahrer muss einen handwerklichen Beruf im Sinne der Anlage A zu § 1 Absatz 2 und Anlage B zu § 18 Absatz 2 der Handwerksordnung ausüben.“

Diese Formulierungen im Gesetzestext und in der Begründung haben einige Unschärfen und sind jedenfalls erläuterungsbedürftig. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat sich diesbezüglich mit einer Stellungnahme an das federführende Bundesverkehrsministerium gewandt und um Klarstellung gebeten.

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