Am 28.06.2023 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für den digitalen Euro präsentiert. Laut Vorschlag soll der digitale Euro verpflichtend akzeptiert werden müssen von Unternehmen, wobei Ausnahmen für kleine Betriebe mit unter zehn Mitarbeitern oder einem Umsatz unter 2 Millionen Euro gelten sollen.
Der Datenschutz des digitalen Euros würde höher sein, als der anderer digitaler Zahlungsmittel. Wie bei Barzahlungen würden Zahlungen anonym möglich sein und lediglich die Beträge erfasst werden.
Ergänzt wird der Vorschlag zum digitalen Euro von einem Vorschlag zum Eurobargeld als Zahlungsmittel. Bargeld soll verpflichtend akzeptiert werden müssen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten die Nutzung und Verfügbarkeit von Bargeld überwachen und Maßnahmen ergreifen, falls Defizite erkannt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Bargeld trotz der Entwicklung zum Digitalen weiterhin im gesamten Euroraum als Zahlungsmittel genutzt werden kann.
Als nächstes werden sich der Europäische Rat und das Parlament mit den Kommissionsvorschlägen beschäftigen. Auch ist zusätzlich die Zustimmung der Europäischen Zentralbank erforderlich. Diese ist zu erwarten.
Digitaler Euro Digitales Bezahlen im Euroraum
Laut Vorschlag der Europäischen Kommission soll der digitale Euro von Unternehmen verpflichtend akzeptiert werden müssen. Für kleine Betriebe mit unter zehn Mitarbeitern oder einem Umsatz unter 2 Millionen Euro sollen Ausnahmen gelten.
25. Juli 2023